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Verdienen Sie was Sie verdienen?
von Mira-Kristin Muth
Sozialabgaben und Steuern im Praktikum
Ob Sie als Praktikantin oder Praktikant von Ihrem Gehalt in die Sozialversicherung einzahlen müssen, hängt von der Art des Praktikums ab. Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum (eines, das in Ihrer Studienordnung vorgesehen ist), sind keine Sozialabgaben zu zahlen. Verdienen Sie jedoch mehr als 400 Euro monatlich, werden Sie nicht mehr kostenlos bei der Familie mit krankenversichert und müssen sich selbst versichern.
Freiwilliges Praktikum
Ein freiwilliges Praktikum dagegen wird wie ein normales Arbeitsverhältnis behandelt, es gelten die gleichen Regeln wie für jobbende Studierende.
Absolvieren Sie das Praktikum in den Semesterferien, muss nicht in die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden. Allerdings ist die Rentenversicherung fällig, wenn Ihr Verdienst mehr als 400 Euro monatlich beträgt.
Findet das Praktikum während des Semesters statt und dauert länger als zwei Monate, in denen mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird, müssen Abgaben in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gezahlt werden.
Monatliche Praktikavergütung
Nach Angaben der alma mater Gehaltsstudie 2011 verdienen Praktikanten durchschnittlich zwischen 400 und 700 Euro im Monat. Abhängig von der Unternehmensgröße und der Branche können die Gehälter enorm schwanken. So lockt die Chemie-Branche mit mehr als 800 Euro, während Praktikantinnen und Praktikanten im öffentlichen Dienst durchschnittlich nur 350 Euro im Monat verdienen.
Stand 10/2011
Termine
Hohenheim Consulting Week (Stuttgart)
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