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Keine Standards bei den Anforderungen
von Katharina Maier
Jedes Gebiet in den Rechtswissenschaften legt Wert auf unterschiedliche Faktoren, das Familienrecht beispielsweise auf Kommunikationsfähigkeit und Praxiserfahrung, während im Insolvenzrecht eher klassische Werte erwartet werden. Es existieren also, ähnlich wie bei den Gehältern, auch bei den Anforderungen keine Standards.
Arbeits-, Verkehrs-, Urheber- und Medienrecht
Bei einer Bewerbung achtet der Arbeitgeber in diesen Bereichen zu aller erst auf die Noten - v.a. auf schlechte Noten. Bringt ein Bewerber eher mangelnde Noten mit, so wird er "aussortiert". Im Urheber- bzw. Medienrecht liegt die Zahl der Kanzleien, die keine Bewerber mit "schlechten" Noten akzeptieren bei 73 Prozent, 65 Prozent der Arbeitgeber im Bereich des Arbeitsrechts, jedoch nur 43 Prozent im Verkehrsrecht.

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Solides Jurawissen wird heutzutage fast in jedem Bereich der Rechtswissenschaften als selbstverständlich angesehen und ohne mindestens einem Prädikatsexamen sieht der Einstieg ins Medienrecht o.ä. eher schwierig aus.
Familien- und Mietrecht
Kommunikationsfähigkeit und Praxiserfahrung zählen zu den Kriterien, die im Familien- und Mietrecht vorherrschend sind - ganz im Gegensatz zu hervorragenden Noten. In diesem Bereich ist ein LL.M.-Titel kein Muss, jedoch werden Sie bevorzugt, haben Sie einen abgeschlossenen Fachanwaltslehrgang vorzuweisen.
Bau- und Vergaberecht
Haben Sie exzellente Englischkenntnisse, beispielsweise nachweisbar in Form eines angloamerikanischen LL.M., dann stehen Ihre Chancen ziemlich gut, im Bau- und Vergaberecht oder dem Insolvenzrecht Fuß zu fassen. Haben Sie jedoch nur ein "ausreichendes" Examen vorzuweisen, würde dieses in Kombination mit eher schlechteren Noten zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen.
Bank- und Kapitalmarktrecht
In mittelständischen Kanzleien garantieren ein Prädikatsexamen, Auslandserfahrung, oder der LL.M. höhere Einstiegsgehälter. Großkanzleien gewähren, im Gegenzug dazu, lediglich einen Aufschlag, wenn Sie einen abgeschlossenen Fachanwaltslehrgang oder einen Doktortitel vorweisen können.
Quelle: www.anwaltsblatt-karriere.de
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Stand 08/2011
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